Unsere Preise.
Nach § 64 und 72 des Steuerberatungsgesetz (StBerG) sind Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften an eine Gebührenordnung gebunden, die der Bundesminister der Finanzen durch Rechtsverordnung erlässt – die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem Wert des Objektes, um im Interesse des Auftraggebers und des Steuerberaters eine angemessene Gebühr festzusetzen.
Für die einzelnen Tätigkeitsfelder gelten unterschiedliche Vorschriften dieser Gebührenverordnung. Für einen ersten Überblick über die entstehenden Gebühren, haben wir nachfolgend die Gebührentabellen auszugsweise aufgeführt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich hierbei nur um unverbindliche Gebühren handeln kann. Gerne erstellen wir Ihnen im Vorwege ein verbindliches Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.
Die nachfolgend aufgeführten Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (z.Zt. 19%):
Buchhaltung (§ 33 StBVV, Tabelle C):
Gegenstandswert ist der jeweils höhere Betrag aus Jahresumsatz oder Summe des Aufwandes
Lohnbuchhaltung (§ 34 StBVV):
Erstmalige Erfassung der Personalstammdaten einmalig: 20,00 Euro je AN
Monatliche Lohnkonten/ Lohnabrechnung:
Anzahl der insgesamt beschäftigten Arbeitnehmer | Preis pro Monat je Arbeitnehmer |
1 bis 10 Arbeitnehmer | 20 Euro |
11 bis 50 Arbeitnehmer | 17 Euro |
ab 51 Arbeitnehmer | 15 Euro |
Bescheinigungen / Kurzarbeitergeldabrechnungen: 20,00 je AN
Buchhaltung Tabelle C
Jahresabschluss und folgende zu Tabelle B
Einkommensteuererklärung und folgende zu Tabelle A
Steuerliche und wirtschaftliche Beratung
Nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad gem. Vereinbarung